- Osmanisches Reich: 1856 bis 1918
- Osmanisches Reich: 1856 bis 1918Wenige Monate nach Unterzeichnung des Pariser Friedens am 30. März 1856, mit dem der Krimkrieg beendet wurde, bezog der osmanische Hof seine prachtvolle neue Residenz Dolmabahçe, die den Eindruck einer europäischen Schlossanlage vermittelt. Sie war jedoch in einen öffentlichen — selamlɪk— und einen privaten — haremlik — Teil untergliedert und enthielt einen Festsaal für die traditionell osmanischen und islamischen Zeremonien. Der Palast am Bosporusufer diente Abd ül-Medjid I. in seinen letzten Lebensjahren und Abd ül-Asis während seiner gesamten Regierungszeit als Residenz.Aus dem Krimkrieg war der osmanische Staat mit seinen Verbündeten siegreich hervorgegangen. Das »Großherrliche Handschreiben« (Hatt-ɪ hümâyûn) von 1856, das zweite große Edikt der frühen Reformperiode, der Tansimatzeit (1839—76), sollte in Zukunft den christlichen Untertanen weitgehende Rechtssicherheit gewähren und Einmischungen des Auslands vorbeugen. Der Pariser Frieden nahm die Türken auf ins »Konzert der europäischen Mächte«. Die Vorzeichen für eine Konsolidierung und Modernisierung des Osmanischen Reichs waren günstig.Das Ende der TansimatzeitMit dem Tode Fuad Paschas (1869) und Ali Paschas (1871) ging der erste Abschnitt der Reformperiode, die Tansimatzeit, die von diesen beiden großen Staatsmännern geprägt war, zu Ende. Fuad und Ali hatten sich als Botschafter, Außenminister und Großwesir über Jahrzehnte hin abgelöst. Der 1861 auf den Thron gelangte Sultan Abdül-Asis regierte nun bis zu seinem Ende 1876, vermutlich durch Selbstmord, allein verantwortlich.Im letzten Jahr des Krimkriegs hatten Großbritannien und Frankreich Anleihen gewährt und damit die Auslandsverschuldung des Osmanischen Reichs begründet. Infolge der wachsenden Staatsverschuldung nahm die Abhängigkeit des Osmanischen Reichs von Europa zu. Sinkende Steuereinnahmen, die weit verbreitete Korruption und die Verschwendungssucht des Hofs verstärkten die Krise. Der Staat nahm auf dem lokalen Finanzmarkt von Galata Geld zu horrenden Zinsen auf. Nicht eingelöste Schuldverschreibungen, die kaimes, die ursprünglich zur inneren Finanzierung und nicht als allgemeines Zahlungsmittel vorgesehen waren, lösten 1861 Unruhen aus. Mit der Umwidmung der von ausländischem Kapital beherrschten Ottoman Bank zur Kaiserlich Osmanischen Bank 1863 trat eine gewisse Konsolidierung ein. 1875 musste dennoch der Staatsbankrott erklärt werden.Nach der verlustreichen Niederlage im Krieg gegen Russland (1877/78) war die Verschuldung des Osmanischen Reichs, nicht zuletzt wegen der Kriegskontributionen, weiter angestiegen. Als die Zinslast nicht mehr getragen werden konnte, hatten die europäischen Staaten auf einem direkten Mitspracherecht über wichtige osmanische Steuerquellen bestanden. Im »Muharrem-Dekret« vom November 1881, benannt nach einem islamischen Monat, wurde festgelegt, wie die seit 1876 ausstehenden Zahlungen an einheimische und ausländische Gläubiger zu leisten waren. Zur Abwicklung wurde eine besondere Verwaltung eingerichtet, kurz »Staatsschuld« (Dette Publique) genannt. Sie schöpfte etwa ein Drittel der Staatseinnahmen an der Quelle ab, unter anderem die Steuern auf Salz und Alkohol, Abgaben für Jagd- und Fischereilizenzen, Seide, Tabak und Stempelpapier. Dem Staat blieben als Haupteinnahmequellen vor allem der Zehnte, die Schafsteuer und eine Militärersatzsteuer. Vor 1914 beschäftigte die »Staatsschuld« etwa 5000 Angestellte.Auch in den letzten Jahren der Tansimatzeit sind bemerkenswerte Reformen zu verzeichnen, namentlich im Bereich des Rechts-, Schul- und Verkehrswesens. 1857 entstand modellhaft eine Stadtverwaltung für den Istanbuler Bezirk Pera/Beyoğlu. 1867 wurde ein fortschrittliches Provinzialgesetz erlassen. Mit der Mecelle wurden zum ersten Mal in der islamischen Geschichte wesentliche Teile des Zivilrechts kodifiziert. Die beiden wichtigsten Hochschulen der türkischen Hauptstadt, die Verwaltungshochschule (Mekteb-i Mülkiye, 1859) und das Galata-Serail-Lyzeum (1868) wurden in diesen Jahren eröffnet. Eine staatliche Anstalt zur Ausbildung von Lehrerinnen folgte 1870. Die erste Konzession für eine Bahnlinie auf osmanischem Boden wurde 1856 vergeben.Von Istanbul aus blickte man misstrauisch nach Ägypten, das sich bei der Eröffnung des Suezkanals 1869 als fortschrittlicher Konkurrent präsentierte, der aus dem osmanischen Staatsverband fortstrebte. Zu den drängendsten innenpolitischen Problemen gehörten die Auseinandersetzungen zwischen den syrischen Christen, den Maroniten, auf der einen Seite sowie den Drusen und den übrigen Muslimen auf der anderen Seite. Die Schaffung einer autonomen Provinz Berg Libanon (1861) unter einem christlichen, nichtlibanesischen Gouverneur entspannte die Lage. Um den britischen Ansprüchen in Südarabien entgegenzutreten, besetzten osmanische Truppen ab 1869 erneut den Jemen. Die Kriege mit Russland lösten eine Flüchtlingsbewegung aus, die das Bevölkerungsbild der Türkei bis heute prägt. Mehr als 300000 Tataren verließen die Krim. In den Kaukasusländern wurden Tscherkessen (1864), Abchasen (1867), Lasen und Türken (1829, 1878) zur Auswanderung in die Türkei gezwungen. Damit wurde der Anteil der Muslime an der Bevölkerung des Osmanischen Reichs, der um 1840 nur etwa 60 Prozent betrug, gegen 1900 auf etwa 75 Prozent angehoben.Die Herrschaft Abd ül-Hamids II.Bereits in der Tansimatperiode waren semikonstitutionelle Gremien geschaffen worden, ja man hat dem Edikt von 1856 die Eigenschaft einer Verfassung zugesprochen, insofern es verbot, Gesetze zu erlassen, die im Widerspruch zu ihm standen. Eine Errungenschaft dieser Zeit war die Institutionalisierung von beratenden Gremien, die unter den Sultanen Selim III. und Mahmud II. nur ad hoc und in Krisenzeiten einberufen worden waren. So bestanden zwischen 1854 und 1864 ein Ministerrat und eine »Allgemeine Hohe Ratsversammlung« (Meclis-i Ali-i Umumi), der verschiedene Fachkommissionen zuarbeiteten. Ihre Vorbilder muss man in den preußischen und österreichischen Verfassungen jener Zeit suchen.Als »Vater der ersten osmanischen Verfassung« gilt der Großwesir Midhat Pascha (1822—84), der als Gouverneur in mehreren europäischen und asiatischen Provinzen energische Reformen betrieben hatte. In engem Kontakt mit dem britischen Botschafter entwarf er jenes Grundgesetz, das Ende 1876 verkündet wurde. Der Zustimmung des Thronfolgers Abd ül-Hamid hatte er sich rechtzeitig versichert. Wenige Monate nach Abd ül-Hamids Thronbesteigung wurde am 23. Dezember 1876 mit dem Staatsgrundgesetz, dem Kanun-i esasi, die erste konstitutionelle Monarchie der türkischen Geschichte begründet. Der Herrscher blieb wie zuvor der theokratisch legitimierte Souverän, auf den die gesamte Staatsorganisation zugeschnitten war. Die Gesetzesinitiativen standen der Regierung zu. Der Sultan befand auch über den Zusammentritt und die Auflösung des Parlaments. Gleichzeitig enthielt das Grundgesetz einen ausführlichen Katalog moderner rechtsstaatlicher Grundsätze und Rechte. Allerdings fehlte jede Sicherung dieser Freiheitsrechte, der absolutistische Einschlag überwog.Abd ül-Hamid II. nutzte einen Artikel der midhatschen Verfassung selbst, um ihren Schöpfer abzusetzen und nach Europa zu verbannen. Nach dem Krieg gegen Russland wurde Midhat zwar begnadigt, doch hat man ihn später verurteilt und durch gedungene Mörder zu Tode gebracht. Das erste osmanische Parlament war innerhalb von fünf Monaten nur 56-mal zusammengetreten. Seine Mitglieder wurden durch indirekte Wahlen über die Provinzial- und Kreisversammlungen bestimmt. Um die Großmächte zu beeindrucken, waren nichtmuslimische Abgeordnete deutlich überrepräsentiert: Von 119 Abgeordneten entsandten die Muslime 71, die Christen 44 und die Juden vier Repräsentanten. Nach 1878 verzichtete der Sultan auf die Wiedereinberufung des Parlaments und regierte drei Jahrzehnte bis zu seiner Entmachtung ohne Mitwirkung der Kammer.Der Krieg mit Russland und der Berliner KongressRussland, das seit dem Ende des Krimkriegs im Kaukasus und in Mittelasien weitere muslimische Gebiete unter seine Herrschaft gebracht hatte, erklärte dem Osmanischen Reich 1877 erneut den Krieg. Nach dem Vormarsch seiner Truppen durch Bulgarien bis an die Tore Konstantinopels wurden die Osmanen gezwungen, die Festung Plewen aufzugeben und im März 1878 in San Stefano (heute YeÇilköy) einen Präliminarfrieden abzuschließen. Eine wichtige Folge dieser Entwicklung war das Allianzabkommen mit Großbritannien, das dem Osmanischen Reich seinen asiatischen Besitzstand gegen russische Ansprüche sichern sollte. Im Austausch dafür versprach die Sultansregierung weitere »notwendige« Reformen und überließ die »Verwaltung« der seit 1571 osmanischen Insel Zypern Großbritannien. Erst bei einer Rückgabe der Festung Kars und anderer armenischer Territorien an das Osmanische Reich sollte Zypern von Großbritannien geräumt werden.Die mit der »orientalischen Frage« zusammenhängenden Probleme suchte der 1878 auf Betreiben Österreich-Ungarns zusam- mentretende Berliner Kongress zu lösen, auf dem Bismarck als »ehrlicher Makler« vermittelte. Sein Hauptergebnis war die Schaffung eines autonomen Fürstentums Bulgarien unter der losen Oberherrschaft des Sultans und einer neuen osmanischen Provinz Ost-Rumelien südlich des Balkans. Sie sollte unter einem christlichen Statthalter einige Souveränitätsrechte genießen, wurde aber schon 1885 mit Bulgarien vereinigt. Die Hohe Pforte hatte sich auch endgültig mit der Unabhängigkeit Montenegros, Serbiens und Rumäniens abzufinden. Bosnien und Herzegowina fielen unter die Verwaltung Österreich-Ungarns. An Russland musste die Pforte die Provinzen Ardahan, Kars und Batum südlich des Kaukasus abtreten. 1881 besetzte Frankreich, das 1830—70 bereits Algerien annektiert hatte, Tunesien, 1882 Großbritannien Ägypten.Politik und Religion unter Abd ül-Hamid II.Als Sohn Abd ül-Medjid I. hatte Abd ül-Hamid II. (1876—1909) eine sorgfältige Erziehung genossen. Er lernte Französisch und beschäftigte sich mit westlicher Musik. Für das autokratische System Abd ül-Hamids war einerseits die Verlagerung des Machtschwerpunkts von der Hohen Pforte zum Palast (Yɪldɪz), von der Regierung durch den Großwesir zum Sultan selbst charakteristisch. Unruhen in den Provinzen, eine wachsende Opposition im In- und Ausland und die Furcht vor Anschlägen verstärkten ein ausgeklügeltes Überwachungssystem. Zensur, Verbannung und Bespitzelung waren an der Tagesordnung. Kennzeichnend war ein 1886 erlassenes allgemeines Telefonverbot in Istanbul.Auf der anderen Seite war Abd ül-Hamid ein energischer Reformer des Schulwesens auf allen Ebenen und in allen Landesteilen. Sein anhaltendes Ansehen in konservativen und religiösen Kreisen der Türkei geht auf seine Anstrengungen zurück, ausländische Mitsprache zu begrenzen und den Islam sunnitischer Observanz innerhalb der Reichsgrenzen durchzusetzen. Der Bau der anatolischen Bahn und der Hidjasbahn gehört zu den sichtbarsten Leistungen Abd ül-Hamids. In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts waren die osmanischen Länder von 7500 km Eisenbahnschienen durchzogen. Nach dem kurzen, für die Osmanen siegreich endenden »Thessalienkrieg« gegen Griechenland (1897) führte Abd ül-Hamid den Titel Gazi (»Glaubensheld«).Die jüdische Einwanderung nach Palästina hatte schon vor dem 1. Zionistenkongress 1897 in Basel eingesetzt. Mit dem Verbot der Niederlassung und des Landerwerbs wurden 1881 restriktive Maßnahmen gegen Einwanderer erlassen. Ungeachtet dessen entstanden jedoch jüdische Siedlungen, vor allem Agrarkolonien außerhalb der heiligen Stätten.Die wirtschaftliche Grundlage des riesigen Osmanischen Reichs blieb bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs wenig verändert. Der auf landwirtschaftliche Erzeugnisse erhobene Zehnte war die wichtigste Einnahmequelle, Weizen das Hauptanbauprodukt. Es folgten mit großem Abstand Tabak, Maulbeerkulturen, Seide, Baumwolle, Früchte und Gemüse. Als Ausfuhrgüter spielten neben Teppichen (besonders aus UÇak) nur getrocknete Trauben, Seide, Feigen, Opium und Nüsse eine größere Rolle. Insgesamt aber war die Handelsbilanz völlig unausgeglichen. Die Osmanen hatten sich daran gewöhnt, viele einfache Konsumgüter, wie Zucker, Textilien und Baumwolle, aus dem Ausland zu beziehen.Die ArmenierDas »Großherrliche Handschreiben« von 1856 hatte für die Minderheiten eine doppelte Auswirkung: Es versprach ihnen einerseits Gleichstellung mit den muslimischen Untertanen des Sultans, schloss aber damit andererseits Selbstverwaltung außerhalb des kirchlichen Bereichs aus. Die armenische Minderheit war seit der Tansimatzeit in den kommunalen und provinzialen Räten gut vertreten. Junge Armenier sahen vor allem im Justizwesen Aufstiegsmöglichkeiten. Im staatlichen und halbstaatlichen (Schuldenverwaltung, Tabakmonopol) Finanzwesen war ihr Anteil noch höher. Dasselbe gilt für das öffentliche Bildungs- und Gesundheitssystem. Das Türkische war in den Städten Zentralanatoliens und in Istanbul zur Umgangssprache der Armenier geworden, die sich des »klassischen« (Ost-)Armenischen nur noch zu kirchlichen Zwecken bedienten. Der Beitrag armenischer Künstler zur türkischen Literatur war erheblich. Der früheste Roman in türkischer Sprache stammt von einem armenischen Autor, von Vartanian Efendi (1862). Die Musik- und Theaterkultur der Türkei im 19. Jahrhundert ist ohne den armenischen Beitrag kaum denkbar.Der Berliner Kongress hatte in den von einer starken armenischen Minderheit bewohnten »Sechs Provinzen« Reformmaßnahmen zugesagt, die von den Armeniern aber als unzureichend angesehen wurden. Einen Status, der dem von Berg Libanon entsprach, mochten die Osmanen den Armeniern in »ihren« Provinzen nicht einräumen, weil sie in keiner die Bevölkerungsmehrheit bildeten. Zwischen 1894 und 1896 kam es in zahlreichen Orten Anatoliens zu Übergriffen auf armenische Gemeinden. Die Besetzung der Osmanischen Bank in Istanbul im Jahr 1896 war für die Weltöffentlichkeit der sichtbarste Höhepunkt des armenischen Widerstands. Führend war die 1890 in Tiflis gegründete Geheimorganisation Daschnakzutjun, andere, vom russischen Kaukasus oder von Griechenland aus operierende Organisationen hatten sich angeschlossen. Die Aufrührer wurden nach Intervention der Großmächte auf einem Schiff nach Frankreich gebracht. In Istanbul kam es vor und nach der Bankbesetzung zu Pogromen an Armeniern, aber auch türkische Ordnungskräfte und Unbeteiligte wurden zu Hunderten getötet. Sultan Abd ül-Hamid II., auf den der Druck des Auslands zunahm, sollte im Jahr 1905 selbst das Ziel eines misslungenen Attentats armenischer Revolutionäre werden.Die JungtürkenMit der als »Jungtürken« bekannten, aber durchaus uneinheitlichen Opposition im westlichen Ausland nahmen die Armenier früh Verbindung auf. Diese Allianz war zwischen 1902 und 1907 besonders eng. Unter den führenden Köpfen im Exil gab es Zentralisten und Föderalisten. Zu den Ersteren zählte der autoritär eingestellte Ahmed Risa, der sich 1889 nach Paris absetzte; nach dem Sieg der Jungtürken wurde er Präsident der Kammer. Zur zweiten Gruppe zählte der albanische Militärarzt Ibrahim Temo. Die Religion galt vielen Exilpolitikern als ein wesentliches Fortschrittshindernis, viele von ihnen waren einem zeitgenössischen biologischen Materialismus verpflichtet.Die von Ahmed Risa gegründete Exilorganisation in Paris nannte sich ab 1894 »Osmanische Gesellschaft für Einheit und Fortschritt«; erst zu diesem Zeitpunkt trat sie in der Öffentlichkeit auf, zunächst mit der Verurteilung von Verfolgungen der Armenier. Die Tätigkeit der Jungtürken in Europa, die über zwei wichtige Flügel in Genf und Paris verfügten, wurde vielfach durch Proteste der Istanbuler Regierungen behindert. Ahmed Risa musste zeitweise sogar Frankreich verlassen. Eine Sensation bildete die Abwerbung eines führenden Publizisten der jungtürkischen Opposition, »Mizancɪ« Murad, durch einen Sonderbeauftragten des Sultans im Jahr 1897. Am ersten Kongress der osmanischen Reformer in Paris (1902) nahmen Exilvertreter fast aller wichtigen osmanischen Nationalitäten teil: Türken, Griechen, Araber, Kurden, Albaner, Armenier, Tscherkessen und Juden. Das Einzige, was sie verband, war ihre Abneigung gegenüber dem regierenden Sultan und eine vage Vorstellung von einem neuen »Osmanismus« als Leitidee für einen reformierten Staat. Bei dem jungtürkischen Kongress von 1907 forderten Vertreter des zentralistischen, des liberalen und des revolutionär-armenischen Flügels der Reformbewegung in einer gemeinsamen Erklärung den Sturz des Sultans.Es waren aber nicht die Exilpolitiker, sondern die Offiziere des »Makedonischen Heeres«, die, beunruhigt über die britisch-russische Annäherung seit dem Abkommen über Persien, weitere Pläne zur Aufteilung des Osmanischen Reichs fürchteten. Sie zwangen Abd ül-Hamid II., die suspendierte Verfassung wieder in Kraft zu setzen. Er wurde von den jungtürkischen Revolutionären ins Exil nach Saloniki geschickt. Die letzten Jahre verbrachte er als Staatsgefangener im Schloss Beylerbeyi. Die jungtürkische Herrschaft (1908—18) begann mit bewegenden Versöhnungsszenen zwischen Repräsentanten verfeindeter Gruppen, vor allem zwischen Türken und Armeniern. Zunächst errichteten die Jungtürken ein konstitutionelles Regierungssystem. Mehrere Gesetze veränderten die Verfassung von 1876 im Sinne eines parlamentarischen Regierungssystems. Die Arbeit des Parlaments war nun nicht mehr von der Einberufung durch den Sultan abhängig. Nach einem konterrevolutionären Anschlag (1909) waren die Jungtürken gezwungen, enger mit dem Militär zu kooperieren. Viele der bis dahin gewährten Freiheitsrechte wurden eingeschränkt.Das jungtürkische Regime setzte eine Fülle von inneren Reformen durch, die den Einfluss der islamischen Amtsträger und des islamischen Gesetzes, Scheriat, zurückdrängten. Während des Weltkriegs verlor der Scheichülislam (oberster Mufti) seinen Rang als Kabinettsmitglied, die religiösen Gerichtshöfe wurden dem Justizministerium unterstellt und das Familienrecht für Muslime und Nichtmuslime zum ersten Mal in einem Kodex zusammengefasst. In diese Zeit fallen auch die Anfänge der Emanzipation der osmanischen Frau: 1911 wurden erste Mädchenlyzeen eingerichtet.Das Osmanische Reich im Ersten WeltkriegDem Eintritt des Osmanischen Reichs in den Ersten Weltkrieg waren folgenreiche Auseinandersetzungen mit Italien (1911) um Tripolitanien und mit den balkanischen Nachbarn (1912) vorausgegangen. Erstere führten zum Verlust der letzten afrikanischen Besitzungen, Letztere zur Aufgabe fast der gesamten europäischen Türkei (Makedonien, West-Thrakien). Albanien und der Jemen hatten sich 1911 aus dem osmanischen Reichsverband gelöst. Das Kriegsbündnis des Osmanischen Reichs mit den Mittelmächten kann nicht ohne die Abkühlung des traditionell guten Verhältnisses der Hohen Pforte zu Großbritannien und Frankreich erklärt werden. Auch wenn Preußen, beziehungsweise das Deutsche Reich, auf eine längere Zusammenarbeit mit türkischen Militärs zurückblicken durfte, hatte doch Großbritannien die osmanische Marine, Frankreich die Gendarmerie reformiert. Frankreich hatte wesentlich mehr Kapital in den osmanischen Ländern investiert, zum Beispiel im Bahnbau, als andere Staaten. Die Ententemächte standen bei Im- und Exporten an der Spitze der osmanischen Handelsbilanz.Großbritannien hatte sich Russland seit dem Abkommen über Persien angenähert. Der ehemalige Premierminister Lord Salisbury hatte schon 1901 erklärt, die britische Politik habe bei der Türkei auf das »falsche Pferd« gesetzt. Die antibritische Stimmung im Osmanischen Reich erreichte einen Höhepunkt, als London das türkische Angebot zurückwies, britischen Inspekteuren eine Kontrolle der armenischen Provinzen ohne Zustimmung Russlands zu erlauben. Die Empörung steigerte sich, als Großbritannien die Auslieferung von zwei bezahlten Kriegsschiffen einen Tag nach dem deutsch- osmanischen Bündnisvertrag am 3. August 1914 verweigerte.Aufseiten der Türken neigte der starke Mann der Jungtürken, Enver Pascha, der deutschen Seite am stärksten zu. Seine Überzeugung von der deutschen Überlegenheit war während seiner Zeit als osmanischer Militärattaché in Berlin (1910/11) gewachsen. In der Türkei schätzte man Deutschland als die Macht ein, die am wenigsten an der Zerstückelung des Reichs interessiert war. Auf der deutschen Seite waren strategische Überlegungen maßgebend. In Wirtschaftskreisen versprach man sich nach einem siegreichen Krieg eine bevorzugte Behandlung beim Austausch von Waren gegen Rohstoffe. In Deutschland gab es auch gewichtige Stimmen, die ein Bündnis mit dem Osmanischen Reich ablehnten, zumal es seine Verluste aus den Balkankriegen noch nicht wieder ausgeglichen hatte. Während einige Vertreter des osmanischen Regimes einen sechsmonatigen Aufschub bis zum Kriegseintritt forderten, erhielt der deutsche Admiral in osmanischer Uniform Wilhelm Souchon am selben Tag die schriftliche Instruktion Envers: »Greifen Sie die russische Flotte an, wenn Sie es für opportun halten.«Der zwischen Deutschland und dem Osmanischen Reich am 21. Oktober 1914 ausgearbeitete Kriegsplan bestand aus drei Hauptzielen: Angriff auf die russische Flotte; Eröffnung einer Front am Kaukasus; Vormarsch zum Suezkanal.Zwischen dem 6. und 10. August 1914 gelang den kurz darauf von den Türken erworbenen deutschen Kriegsschiffen »Goeben« und »Breslau« die Einfahrt in die Dardanellen. Die Beschießung russischer Schwarzmeerhäfen löste den Kriegseintritt Russlands gegen das Osmanische Reich aus. Großbritannien reagierte mit dem Angriff seiner Flotte auf die Dardanellen. Die Landung der Commonwealth-Truppen wurde jedoch durch gemeinsame deutsche und osmanische Anstrengungen verhindert. Die Vereitelung eines alliierten Landungsversuchs an den Dardanellen 1915 hatte zwar entscheidende Auswirkungen auf den Zusammenbruch Russlands, blieb aber — abgesehen von einem Sieg über angloindische Truppen bei Kut-el-Amara (Irak) — der einzige militärische Triumph der osmanischen Seite während des Weltkriegs. Die osmanischen Truppen waren einem Mehrfrontenkrieg trotz Unterstützung Deutschlands und Österreich-Ungarns nicht gewachsen.Das Vordringen Russlands im Norden und Osten Anatoliens bis Van und Malazgirt und gleichzeitige armenische Aufstände (Van, im April 1915) veranlassten die osmanische Führung zu einem folgenreichen, am 1. Juni 1915 veröffentlichten Umsiedlungsbeschluss: »Revolutionäre Elemente« seien aus den Operationsgebieten zu entfernen. Tatsächlich jedoch wurden nicht einzelne Guerillagruppen, sondern die gesamte armenische Bevölkerung der östlichen Provinzen und viele Menschen fernab der Frontlinien gezwungen, in die syrische Steppe auszuwandern. Auch wenn alle Umsiedlungen »in Ruhe und unter Schutz von Leben und Besitz« der Armenier vollzogen werden sollten, bedeutete der Deportationsbefehl das Todesurteil für Hundertausende von Armeniern. Sie fielen Attacken kurdischer Stammesangehöriger zum Opfer, erlagen Hunger und Krankheiten.Der WaffenstillstandGeneral von Seeckt, 1915/16 Generalstabschef der 11. Armee, dann 1916/17 verschiedener Heeresgruppen, war 1918 osmanischer Generalstabschef. Auf dem Rückweg nach Deutschland, zwei Tage nach dem Waffenstillstand, entstand eine Denkschrift über die Gründe des Zusammenbruchs des Osmanischen Reichs: »Die Sperrung der Dardanellen trug zur Niederwerfung Russlands bei; die Palästina- und Mesopotamienfront band zahlenmäßig stark überlegene Truppen der Engländer, der Kaukasus russische Kräfte. Vom türkischen Standpunkt aus gesehen, erscheint der Ausgang als eine Verurteilung... Envers. Es ist die Frage, ob der Anschluss an die Gegenseite ein wesentlich anderes Ende gesehen hätte. Den Russen hätten die Westmächte Constantinopel kaum vorenthalten können; Arabien, Syrien und Palästina wären den gleichen Weg zur Unabhängigkeit gegangen. Der Versuch, neutral zu bleiben, hätte der Türkei Griechenlands Geschick bereitet und zu der gleichen Politik geführt. Die eingeschlagene Politik hat den unleugbaren Erfolg gehabt, zur Niederlage des drohenden Feindes, Russland, beigetragen zu haben. Dass in der Rechnung endlich ein Fehler steckte, die Täuschung über Deutschlands militärische und politische Leistungsfähigkeit, können nicht die der Regierung zum Vorwurf machen, die den Irrtum geteilt hatten.«Im Hafen von Mudros, auf Lemnos, an Bord des britischen Kriegsschiffes »Agamemnon«, wurde am 30. Oktober 1918 der Waffenstillstand unterzeichnet. Das Osmanische Reich verpflichtete sich zur Öffnung der Meerengen und sämtlicher Häfen und zur Aufgabe aller Stützpunkte in den arabischen Reichsteilen. Der Pforte wurde vorgeschrieben, alle Beziehungen zu den Mittelmächten abzubrechen sowie alle deutschen Zivil- und Militärpersonen aus dem Lande zu weisen. Die jungtürkische Führung flüchtete ins Exil. Im Falle von Unruhen in den armenischen Provinzen behielten sich die Alliierten das Recht vor, beliebige Teile dieser Provinzen zu besetzen. Franzosen und Briten besetzten Istanbul und die Meerengen. Die osmanische Flagge sollte nach dem Willen der Alliierten nur noch auf Teilen der anatolischen Halbinsel wehen. Im Pariser Vorort Sèvres sollte die Sultansregierung ihre Unterschrift unter einen entsprechenden Friedensvertrag setzen.Prof. Dr. Klaus Kreiser, BambergWeiterführende Erläuterungen finden Sie auch unter:Osmanisches Reich: Aufteilung als Höhepunkt des KolonialismusGrundlegende Informationen finden Sie unter:Osmanisches Reich (1683 bis 1856): Vom Niedergang einer GroßmachtArabische Halbinsel: Die arabische Frage und das Osmanische Reich
Universal-Lexikon. 2012.